Kircheneintritts-Stelle

 

 

 

 

 

Kircheneintritt

 

Durch die Taufe wird man Mitglied in der Kirche.

Wenn ein getaufter Christ sich entscheidet, aus der Kirche auszutreten, bleibt seine Taufe gültig. Er muss bei einem erneuten Eintritt in die Kirche also nicht noch einmal getauft werden.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann jederzeit wieder aufgenommen werden. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Aufnahme kann bei jedem Pfarramt beantragt werden. Der zuständige Kirchenvorstand beschließt dann die Aufnahme.
  • Die Aufnahme kann in einer Eintritts-Stelle erfolgen. 

Die Kircheneintritts-Stelle bietet die Möglichkeit zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche oder zum Übertritt aus einer anderen christlichen Kirche.

Jugendliche und Erwachsene, die sich taufen lassen möchten, also erstmals Mitglied einer Kirche werden wollen, erhalten hier weitere Informationen
 

 

 

Wo?

In Korbach befindet sich die Kricheneintritts-Stelle im Evangelischen Dekanat (Kiliansstraße 5, tel 61696, email: kirchenkreis.eisenberg@ekkw.de)
Die Eintrittsstelle wird geleitet vom Dekan des Kirchenkreises des Eisenbergs. Seine Sekretärin Karin Flegel gibt Ihnen gerne weitere Informtationen und vereinbart einen Termin für das Aufnahme-Gespräch.
Das Dekanat ist montags bis donnerstags von 8.30 - 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.30 Uhr besetzt. Ein Termin kann auch für andere Zeiten vereinbart werden.
 

 

 

Voraussetzung

Nachweis über die Taufe (z.B. Taufurkunde, Konfirmations-Schein, Eintrag im elterlichen Stammbuch). Einen solchen Nachweis sendet auch gerne das Pfarramt der Gemeinde zu, in der Sie getauft wurden.
 

 

Wie erfolgt die Aufnahme?

Nach einem Gespräch und der schriftlichen Versicherung des Aufnahmewunsches kann die Aufnahme unmittelbar erfolgen. Sie erhalten eine Aufnahme-Bescheinigung. Das Pfarramt ihrer Wohnort-Gemeinde erhält eine entsprechende Mitteilung.
 

 

 

Kosten

Der Eintritt ist kostenlos.
Die Kirchenmitglieder der Evangelischen Kirche zahlen nach dem (Wieder-)Eintritt 9% der Lohn- oder Einkommensteuer als Kirchensteuer. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
 

 

 

rechtliche Hinweise

Mit dem Eintritt in die Kirche erwerben Sie folgende Rechte:

  • Sie können ein Patenamt übernehmen.
  • Sie können können kirchliche Dienste (z.B. Trauung, Beerdigung) in Anspruch nehmen.
  • Sie können an Kirchenvorstands-Wahlen aktiv oder passiv teilnehmen.
     

 

 

 

Die Evangelische Kirche freut sich über jedes Mitglied, das ihre Arbeit durch seine Mitgliedschaft unterstützt.